Sachverständige gibt es wie "Sand am Meer", denn der Beriff ist rechtlich nicht geschützt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können sich dagegen nur Fachleute, die eine aufwendige Fortbildung mit einer anspruchsvollen Überprüfung abgelegt haben, nennen. Die fachliche Überprüfung übernimmt das Zweiradmechaniker-Handwerk mit seinen Landesinnungsverbänden und seinem Bundesinnungsverband vor.
Nach erfolgreicher Überprüfung werden sie von den Handwerkammern bestellt (das heißt: ernannt) und auf ihre Aufgabe als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Ihr Handwerk vereidigt.
Dies ist die "Champions League" im Handwerk!
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in Gerichtsprozessen zur eindeutigen Klärung fachlicher und handwerklicher Fragen ihres Gewerkes eingesetzt. Sie sind das "erste Beweismittel" des Gerichts.
Dem entsprechend müssen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige über ein überdurchschnittliches fachliches Wissen verfügen und auch von ihren persönlichen Anlagen her für dieses Amt geeignet sein.
Interessierte wenden sich bezüglich der Bewerbung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, an die jeweils örtlich zuständige Handwerkskammer.